Gesetze / Bundespersonalvertretungsgesetz
BPersVG§ 69 Datenschutz
Stand: 15.06.2021
Wird zitiert von 291
Nach Gewicht
- BVerwG, 15.12.2016 – 5 P 9/15Schriftlichkeitsgebot des § 69 Abs. 2 Satz 5 BPersVGZitiert von 20
- OVG NRW, 01.09.2015 – 20 A 1868/14.PVBZitiert von 1
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2016 – 6 L 7/14Zitiert von 1
- BVerwG, 18.04.2023 – 5 P 15/21Kein Eintritt der Billigungsfiktion, wenn die Äußerungsfrist infolge unvollständiger Unterrichtung des Personalrats nicht zu laufen begannZitiert von 4
- OVG NRW, 27.04.2017 – 20 A 2631/15.PVBZitiert von 2
- VG Köln, 22.08.2014 – 33 K 3320/13.PVB
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 28.02.2025 – 5 P 5.23Personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung bei ressortübergreifender Übertragung beamtenrechtlicher Besoldungsregelungen auf die Tarifbeschäftigten des Bundes durch das BundesinnenministeriumZitiert von 1
- BVerwG, 11.10.2024 – 5 PA 1/23Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Gesamtpersonalrat und örtlichem Personalrat bei Vollzug organisatorischer Entscheidungen durch individuelle Personalverfügungen; Zentrale des Bundesnachrichtendiensts
- BVerwG, 11.04.2024 – 5 P 5/22Mitbestimmung beim Absehen von der Ausschreibung von Dienstposten anlässlich der Rückkehr von Beschäftigten in eine gemeinsame Einrichtung nach Beendigung einer vom Träger verfügten befristeten AbordnungZitiert von 1
291 Entscheidungen zu § 69 BPersVG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 69 BPersVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
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